Pflichten einer Frau
1. Die Frau ist
dem Manne untertan. Denn das war schon immer so und soll
daher auch so bleiben. Schliesslich sind Frauen dümmer
als Männer und daher bestens für verantwortungslose
Arbeiten im Haushalt und insbesondere in der Küche prädestiniert.
Das Essen muss allerdings schmecken, denn daran erkennt
man die Güte einer Frau. Aus diesem Punkt ergibt sich
automatisch Punkt 2.
2. Die Frau versorgt den Haushalt, während der Mann hart
arbeiten geht, um Frau und Kinder zu versorgen, wobei es
vorrangig um die Versorgung der Kinder geht, die aber der
Frau zugeteilt sind, was eine Mitversorgung derselben
unumgänglich macht.
3. Die Frau hat dem Manne am Abend alle Gefälligkeiten
zu erweisen, die sich der Mann ausbedingt. Schliesslich
konnte sie den Tag in Musse verbringen. Das bisschen
Haushalt zählt ja nicht, der Umgang mit den Kindern
sowie das Kochen des Essens fällt ohnehin in die Sparte
"Hobby und Freizeitvergnügen".
4. Der Zeitpunkt der Ausübung der ehelichen Pflichten
richtet sich ausschliesslich nach der Laune des Mannes,
da die Frau ohnehin immer bereit ist. Bei der Ausübung
des Koitus ist zu beachten:
* Das Licht hat ausgeschaltet zu sein.
* Jedes Geräusch ist aus Gründen der guten Moral und
des Anstandes zu vermeiden.
* Das Lustempfinden sowie die Exekutive des Aktes
obliegen dem Manne, die Frau hat sich ruhig auf dem Rücken
liegend still zu verhalten.
* Von oralen Nebensächlichkeiten (Küssen) und albernen
Zärtlichkeiten (Streicheln) ist abzusehen.
* Beim plötzlichen Eintritt von Kindern in den Raum des
Ereignisses ist Stillschweigen zu bewahren und jegliche
Aktivität sofort zu unterbrechen. Schliesslich können
Kinder psychische Störungen davontragen, wenn sie
bemerken, dass sich Mutter und Vater lieben. Kinder
sollten lieber Krimis und Horrorfilme schauen, das ist
besser für ihre geistige Entwicklung.
* Generell kann gesagt werden, dass der Koitus
ausschliesslich dem Zwecke der Vermehrung dienlich ist
und daher nur an den Tagen ausgeübt werden sollte, an
denen es wahrscheinlich ist, die Frau in den Zustand der
Trächtigkeit zu versetzen. An den übrigen Tagen ist von
dem verwerflichen und schmutzigen Treiben abzusehen.
* Der Vollzug des Beischlafes zum reinen Vergnügen
widerspricht den Dogmen der Kirchen sowie den innersten
Regeln der Sitte und des guten Anstandes und ist somit zu
unterlassen. Diese Lehre ist an die Kinder weiterzugeben.
5. Auftreten in der Öffentlichkeit Vor der Hochzeit:
* Vor der Hochzeit ist der Begriff "Liebe" oft
anzuwenden. Auch sollte man das Gerücht verbreiten, bei
der bevorstehenden Hochzeit handelte es sich um eine
"Liebeshochzeit". Das macht sich immer gut,
wenn auch niemand so recht weiss, warum. Hinweis: Sollte
die Braut zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger
Niederkunft über das Aussehen einer prallen Leberwurst
verfügen, ist der Begriff "Liebesheirat" nicht
unbedingt empfehlenswert.
* Der künftige Ehepartner ist vor der Hochzeit des öfteren
"verliebt" anzusehen. Nach dem Eheschluss ist
diese Mühe nicht mehr erforderlich und verstösst
ausserdem gegen die guten Sitten.
* Turteleien sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind
in der Öffentlichkeit zu unterlassen, da moralisch
gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier
Menschen als Todsünde zu betrachten haben.
* In der Verlobungsperiode haben beide Partner in
getrennten Betten zu nächtigen. Dies entspricht den
moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem auf die
Zeit nach der Hochzeit vor.
* Am Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der
vorhergegangenen Feierlichkeit zu beseitigen. Vornehmlich
wird hier der weibliche Teil beschäftigt, was eine
harmonische Einstimmung auf die Zeit nach der Hochzeit
schafft.
Während der Hochzeit:
* Während der Hochzeitszeremonie ist der Austausch von
Blicken zwischen den Brautleuten zu unterlassen und den
Worten des Geistlichen andächtig zu lauschen, wobei ein
gottesfürchtiges Nicken alle 2 Minuten durchaus zu
empfehlen ist.
* Die Brautleute haben sich von den simulierten Tränen
der Hochzeitsgäste, die aus Gründen der moralischen
Schicklichkeit derselben vergossen werden, stark
beeindrucken zu lassen.
* Die Worte, die es gegen Ende der Zeremonie
nachzusprechen gilt, sind von beiden Eheleuten tunlichst
zu behalten, da sich mehrmalige Bitten um Wiederholung
nur selten positiv auswirken. - Die finale Frage nach der
lauteren Absicht des Zusammenbleibens in guten wie in
schlechten Tagen ist nicht wahrheitsgemäss, sondern mit
"Ja" zu beantworten. Hinweis: Das Kreuzen der
Finger hinter dem Rücken oder das Beantworten der Frage
mit "'Mal schauen" zeugt zwar von Ehrlichkeit,
wird von den Hochzeitsgästen jedoch zumeist nicht so
gern gesehen.
* Das Küssen der Braut ist dem Bräutigam zu überlassen.
Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass die
Kusszeit zwei Sekunden nicht überschreitet. Das genügt,
um echte Zuneigung zu signalisieren, und allein das zählt.
Bei längeren Küssen könnten die Hochzeitsgäste den
Verdacht hegen, dass die Brautleute etwas füreinander übrig
hätten, was nun wirklich sehr unangenehm wäre.
Nach der Hochzeit:
* Nach der Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang
zu Gratisessen und Freibier zu gewähren. Der durch lästige
Hochzeitszeremonien verursachte Aufschub muss
schliesslich kompensiert werden. Die Schar der Hochzeitsgäste
kann hier in zwei Kategorien unterteilt werden: Leute,
die allein wegen der obligatorischen Fress- und Sauforgie
bei der Hochzeit erscheinen und Leute, die aus reiner
Sympathie mit dem Brautpaar an den Festlichkeiten
teilnehmen. Die Grösse letzterer Personengruppe geht
erfahrungsgemäss gegen Null.
* Nach der Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht
mehr küssen und können unverzüglich mit dem Fremdgehen
beginnen.
* Braut und Bräutigam beginnen nun, im Freundeskreis über
den Partner zu lästern. Dies geschieht, damit nicht der
Eindruck entsteht, Opfer einer glücklichen Ehe geworden
zu sein. Solche Leute werden gewöhnlich von der
Gesellschaft gemieden.
* Die Braut kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der
Hochzeit sind die Tage vorbei, an denen man auf Männer
einen guten Eindruck machen musste. Die Figur darf nun
unförmig werden, da der Gatte natürlich keinen Wert auf
Attraktivität legt, wenn er mit dem gültigen
Scheidungsrecht vertraut ist.
* Nach der Hochzeit gelten die Punkte dieser Übersicht.
6. Ehestreitigkeiten enden grundsätzlich beim Klingeln
eines Besuchers an der Haustür und werden automatisch in
eine dauerhafte harmonische Beziehung umgewandelt, die
erst mit dem Abschied des Besuchers wieder zur
Katastrophe wird.
7. Aufzucht eines Kleinkindes:
* Die Hege und Pflege des Säuglings ist der Frau zu überlassen.
Schliesslich ist sie aufgrund der zwei zusätzlichen
Hirnwindungen, die der Mann ihr voraus hat, definitiv
eher in der Lage, mit dem Geist eines Kleinkindes konform
zu gehen.
* Das erste Wort, das der Säugling zu lernen hat, ist
"Mama" (bei antiautoritärer Erziehung
entsprechend "Alte"). Nur so kann gewährleistet
werden, dass der Schlaf des richtigen Ehepartners durch
kleinkindische Sonderwünsche einen Interruptus erfährt.
* Das Wickeln des Kleinkindes ist der Frau zu überlassen.
Nur so ist sie in der Lage, einschlägige Vergleiche
zwischen dem Inneren einer Windel und der Wahl ihres
Ehepartners zu ziehen.
* Die Fütterung des Kindes ist ebenfalls der Frau zu überlassen,
da der Mann beim Frühstück mit der Lektüre der
Bildzeitung beschäftigt zu sein hat.
* Dem Kinde das Sprechen beizubringen, wäre aufgrund der
wesentlich höheren geistigen Leistungsfähigkeit eher
Aufgabe des Mannes. Da dieser jedoch durch seinen geistig
überaus anspruchsvollen Beruf (zum Beispiel Kfz-Mechaniker)
allein schon ausgelastet ist, fällt diese Aufgabe der
Frau zu.
8. Fremdgehen - Expertentips für Männer:
* Vor dem Fremdgehen sollte man sich vergewissern, dass
die Ehefrau nicht damit einverstanden ist. Sonst verliert
die Tat ihren Reiz und macht nur wenig Spass.
* Zum Fremdgehen empfiehlt es sich nicht unbedingt, die
eigene Ehefrau zu verwenden.
* Mit Supermarktkassiererinnen, Friseusen und
Polizistinnen sollte man vom Verkehr an ihrem
Arbeitsplatz absehen.
* Nach dem Fremdgehen hat ein wichtiges Indiz für die
Tat (Lippenstift am Sakko, Liebesbrief in der Tasche) der
Ehefrau zu deren grösster Freude zuzukommen. Nichts
belebt den grauen Ehealltag und den freundlichen Nachbarn
mehr, als eine zünftige Szene.
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