Peinliche Schadensmeldung





Folgende Schadensanzeige geht bei der Versicherung ein:

"Zu zweit im Bett mit Frl. xxx gelegen und ich habe nach einiger Zeit
unbemerkt mit den Füßen eine Kerze umgestoßen, die am Kopfende des Bettes
auf dem Bettkasten stand. Schweelbrand erst etwas später bemerkt, da im
Sinnesrausch verminderte Wahrnehmungsfähigkeit bestand. Ich stehe in keinem
Verhältnis mit der Geschädigten! Bitte um Diskretion!"

2. Akt:
Rückfrage der Versicherung nach genauerer Schilderung und unterschwelliger
Vorwurf der groben Fahrlässigkeit!


3. Akt:
Antwort: " Sehr geehrter Herr XXX, bedingt durch längeren Urlaub komme ich
erst nun zur, im Schreiben vom 27.05. angekündigten Begründung.

Zur Sache selbst: Die Angelegenheit ist deliciöser als in der Kurzfassung
dargestellt, und ich muß gestehen, mir ein wenig peinlich, so daß ich sie
in der ersten Schadensmeldung ein wenig vereinfacht dargestellt habe.

Ich bitte Sie zunächst mir dieses nachzusehen.

Der Schaden ereignete sich nicht im Schlaf, sondern während des Beischlafs.
Es begann damit das sich meine normale Schlafzimmerbeleuchtung mit einem
verpuffenden Knall verabschiedete. Da es sich um eine 25 Watt Kerzenbirne
handelte, hatte ich weder eine Ersatzbirne, noch konnte ich eine andere
Birne verwenden. Also was blieb mir übrig? Kerzenlicht war die einzig
verfügbare Lichtquelle, genaugenommen waren es Teelichter. Hinzu kam, ich
kannte die Dame erst einen Abend - da kommen Kerzenlicht und eine
italienische Oper doch gut an.

Kerzen anzuzünden war also eine absolute Notwendigkeit, und Kerzen-,
Teelichtschein bewirkt doch zweierlei: erstens es erhellt, zweitens
versetzt es uns Menschen in eine bestimmte Stimmung, vermittelt es uns eine
Ahnung unserer archaischen Vergangenheit. Und Beischlaf - ist im Sinne von
Fortpflanzung notwendig, kann also nie grob fahrlässig sein, und zum
anderen auch recht ergötzlich, bei Kerzenlicht vollzogen Ausdruck hoher
Kultiviertheit; dazu eine italienische Oper.... Oh la, la.

Liebesspiel ist mit Bewegung verbunden, es bleibt nicht aus das irgendwann
das Zudeck fliegt. "Wo bleibt denn die Bedachtsamkeit?" fragen Sie. "Haben
Sie sie?". Jedenfalls wurde mir auf einmal ganz heiß um`s Knie, es brannte
lichterloh in der Nähe meines rechten Knie`s. Ich riß die Rosen aus der
einen, den Blumenstrauß aus der anderen Vase, löschte mit dem Blumenwasser
und den Händen. Beim Löschen der ebenfalls Feuer gefangenen Cassette
(italienische Oper, Teil zwei) verbrannte ich mir die Fingerkuppen vor
Daumen und Zeigefinger meiner rechten Hand. Dank meiner Geistesgegenwart -
obzwar die Situation nicht danach war - konnte ich schlimmeres verhindern.

Da können Sie doch nicht sagen das ist grob fahrlässig. Das ist eine
Begebenheit aus dem Leben, so normal wie ein Rohrbruch, oder wie wenn die
Waschmaschine ausläuft. So was wirddoch reguliert!

Unterschrift


P.S.: Der Schaden wurde ohne weitere Nachfragen reguliert.

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